für die Vermittlung von bzw. Empfehlungen zu Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetztes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr.1 GewO) und
Weitere Verbraucherinfos:
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenfachmann; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34 c Gewerbeordnung
– § 34 d Gewerbeordnung
– § 34 f Gewerbeordnung
– Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
– Versicherungsvermittlung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die, vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH, betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.deeingesehen und abgerufen werden.
Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Streitbeilegung sind*:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Telefon: 01802 / 55 04 44 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz) Fax: 030 / 20 45 89 31 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
*Informationen zu Schlichtungsstellen gem. § 36 VSBG i.V.m. § 11 Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
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Hier habe ich einige Informationen für Sie, die Sie hoffentlich zum Nachdenken anregen, so dass Sie sich fragen, was Sie noch für Wünsche, Ziele und Träume haben und ob Sie diese, mit dem was Sie jetzt tun, noch in diesem Leben erreichen werden.